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   BAG, 26.02.1992 - 5 AZR 120/91   

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https://dejure.org/1992,12078
BAG, 26.02.1992 - 5 AZR 120/91 (https://dejure.org/1992,12078)
BAG, Entscheidung vom 26.02.1992 - 5 AZR 120/91 (https://dejure.org/1992,12078)
BAG, Entscheidung vom 26. Februar 1992 - 5 AZR 120/91 (https://dejure.org/1992,12078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage einer Landesversicherungsanstalt gegen den Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung aus übergegangenem Recht - Bewilligung einer Kur für den Arbeitnehmer wegen Hauptleiden, Fortsetzungskrankheit und Hinzutreten neuer Krankheit als streitauslösender Umstand - Grundzüge der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.06.1991 - 5 AZR 304/90

    Krankheit und Wiederholungskrankheit

    Auszug aus BAG, 26.02.1992 - 5 AZR 120/91
    In diesem Fall kann der Arbeiter bei entsprechender Dauer der durch beide Erkrankungen verursachten Arbeitsverhinderung die Sechs-Wochen-Frist nur einmal in Anspruch nehmen (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles: BAGE 37, 172 = AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG; ständige Rechtsprechung, zuletzt Senatsurteil vom 19. Juni 1991 - 5 AZR 304/90 -, zu 1 der Gründe, DB 1991, 2291 = NZA 1991, 894, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Diese Fallgestaltung hat der Senat ausführlich im Urteil vom 19. Juni 1991 - 5 AZR 304/90 - (zu 3 der Gründe, a.a.O.) erörtert.

  • BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80

    Lohnfortzahlungsanspruch - Anspruch auf Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BAG, 26.02.1992 - 5 AZR 120/91
    In diesem Fall kann der Arbeiter bei entsprechender Dauer der durch beide Erkrankungen verursachten Arbeitsverhinderung die Sechs-Wochen-Frist nur einmal in Anspruch nehmen (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles: BAGE 37, 172 = AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG; ständige Rechtsprechung, zuletzt Senatsurteil vom 19. Juni 1991 - 5 AZR 304/90 -, zu 1 der Gründe, DB 1991, 2291 = NZA 1991, 894, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 27.07.1977 - 5 AZR 318/76

    Psychose - Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Grippe - Fortsetzungskrankheit

    Auszug aus BAG, 26.02.1992 - 5 AZR 120/91
    Diese Regelung beruht auf einer besonderen Zumutbarkeitserwägung des Gesetzgebers und soll den Arbeitgeber entlasten (BAG Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 318/76 - AP Nr. 43 zu § 1 LohnFG, zu 2 b und c der Gründe).
  • BAG, 22.08.1984 - 5 AZR 489/81

    Krankheit - Erneute Arbeitsunfähigkeit - Frist - Fortsetzungszusammenhang -

    Auszug aus BAG, 26.02.1992 - 5 AZR 120/91
    Allerdings hat der Senat in seinem Urteil vom 22. August 1984 (BAGE 46, 253 = AP Nr. 60 zu § 1 LohnFG) entschieden, daß der Fortsetzungszusammenhang im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 LFZG nicht unterbrochen werde, wenn neben eine Fortsetzungserkrankung eine weitere mit Arbeitsunfähigkeit verbundene Krankheit tritt, die einen selbständigen Verhinderungsfall bildet.
  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12

    Vorsorgekur - Arbeitsunfähigkeit - Fortsetzungserkrankung

    Ist ein solches Grundleiden maßgeblicher Anlass für die Bewilligung einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (vgl. dazu BAG 26. Februar 1992 - 5 AZR 120/91 - zu 2 der Gründe) und führt es später zu einer Arbeitsunfähigkeit oder umgekehrt, ist die Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG auf sechs Wochen begrenzt, außer der Fortsetzungszusammenhang ist nach Ablauf der Fristen nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG als gelöst anzusehen (vgl. dazu BAG 18. Januar 1995 - 5 AZR 818/93 - BAGE 79, 122) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 3 Sa 585/06

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Einheitlichkeit des Verhinderungsfalles

    Danach ist die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers auch dann auf den 6-Wochen-Zeitraum beschränkt, wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine andere Erkrankung hinzutritt, sich also Erkrankungen überschneiden (st. Rspr. des BAG, z.B. 26.2.1992 - 5 AZR 120/91-; Treber, EFZG, § 3 Rz. 139 mwN.).
  • LAG Nürnberg, 17.03.2015 - 7 Sa 542/14

    Ausschlussfrist - Elternzeit - Beschäftigungspflicht

    In diesem Fall kann der Arbeitnehmer bei entsprechender Dauer der durch beide Erkrankungen verursachten Arbeitsverhinderung die Sechs-Wochen-Frist nur einmal in Anspruch nehmen (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles; vgl. Bundesarbeitsgericht - 26.02.1992 - 5 AZR 120/91; juris).
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